Wie Sie die Leistung beantragen

Für die Antragstellung auf ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe sowie auf stationäre außerklinische Eingliederungshilfe wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Grundsicherungsamt:

1. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Grundsicherungs- und Sozialamt Ihres Bezirkes. Falls Ihre Daten dort noch nicht bekannt sind, weil Sie bisher kein Leistungsempfänger sind, wird Ihnen ein umfassender Fragebogen zugeleitet, den Sie ausfüllen müssen. Wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind, können Verwandte, Freunde oder Institutionen wie unsere Einrichtung Ihnen hierbei behilflich sein.

2. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, wird geprüft, ob Sie zum Personenkreis der Menschen mit Behinderung gem. §§ 53, 54 SGB XII gehören. Hierzu werden Sie zu einem Gespräch bei einem Arzt des medizinischen Dienstes im Fachamt für Eingliederungshilfe eingeladen. Das Grundsicherungsamt gibt Ihnen hierfür ein Formular zwecks Entbindung von der Schweigepflicht. Ohne vorliegendes unterzeichnetes Formular wird Ihr Antrag nicht weitergeleitet.

3. Nach Weiterleitung Ihres Antrages vom Grundsicherungsamt an das Fachamt für Eingliederungshilfe werden Sie zu einem Gespräch eingeladen, in welchem Ihr Unterstützungsbedarf und die notwendigen Hilfen besprochen werden. In diesem Gespräch können Sie Wünsche und Vorstellungen äußern und gegebenenfalls auch benennen, von welcher Einrichtung Sie betreut werden möchten. Wenn Sie den schriftlichen Bescheid vom Grundsicherungsamt über die Maßnahme erhalten haben, reichen Sie diesen Bescheid in Kopie bitte an die Fähre weiter. Das Grundsicherungsamt hat eventuell einen Eigenanteil für die Betreuungskosten errechnet, wenn Ihr Einkommen oder die Vermögensgrenzen überschritten worden sind. Sie können sich bei Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt über eventuell zu leistende Eigenanteile informieren. Für Fragen und weitere Begleitung zwecks Antragstellung können Sie sich gern an uns wenden.